Qualifikation eines Gutachters

 

Die Begutachtung der Waffenfähigkeit ist eine verantwortungsvolle gesellschaftliche Aufgabe.

 

Von Waffen gehen Gefahren aus. 

 

Das hat nicht zuletzt das Schweizerische Bundesgericht im Urteil zum EU-Feuerwaffenpass bereits 2011 festgestellt (hier das Urteil).

 

Schlampige Schnellschüsse und fachliche Oberflächlichkeit sind daher bei der Begutachtung ebenfalls gefährlich - nämlich für den Antragsteller und für Dritte, wenn von dem Waffenbesitzer Eigen - und/oder Fremdgefährdung ausgehen.

 

Es tummeln sich einige Personen auf dem Schweizer Markt, die sich waffenrechtliche Gutachter nennen oder solche Gutachten anbieten, jedoch weder etwas von der Materie noch von angemessenen Methoden bei der Begutachtung im Waffenrecht verstehen. Gutachter ist leider kein geschützter Begriff.

 

Wie können Sie erkennen, ob jemand weiss, was er da begutachtet?

 

Die Qualifikation eines Gutachters/einer Gutachterin für waffenrechtliche Begutachtungen in der Schweiz sollte sich aus der besonderen Sachkunde für den fraglichen Themenbereich ergeben. Diese ergibt sich bestenfalls daraus,

  • dass er/sie ein universitäres Studium der Psychologie abgeschlossen hat,
  • dass er/sie den Fachtitel Fachpsychologie für Rechtspsychologie erworben hat,
  • dass er/sie Erfahrung in der waffenrechtlichen Begutachtung vorweisen kann,
  • dass er/sie sich in waffenrechtlichen Fragen auskennt und beständig weiter- und fortbildet,
  • dass er/sie angemessene Methoden einsetzt,
  • dass er/sie die relevanten psychologischen Faktoren der Waffenfähigkeit erkennen und analysieren kann,
  • dass er/sie sich intensiv wissenschaftlich mit dem Thema der waffenrechtlichen Begutachtung auseinandergesetzt hat (zum Beispiel durch Forschung oder/und Veröffentlichungen).

 

Was sollte Sie stutzig machen?

  • "Gutachter", ohne eine entsprechende Referenz, Grundausbildung und Erfahrung auf diesem Gebiet (siehe oben)
  • "Gutachten" von lediglich wenigen Seiten oder sehr günstige Gutachten (der Stundensatz von universitär ausgebildeten PsychologInnen liegt in der Regel irgendwo zwischen CHF 150.- und CHF 350.-) 
  • "Gutachter", die Ihnen ein gefälliges Ergebnis versprechen
  • "Gutachter", die kein persönliches Untersuchungsgespräch führen wollen