✓ neutral ✓ wissenschaftlich ✓ nachvollziehbar
CORONA - AKTUELL
Eine Begutachtung ist in Praxisräumen in Bern möglich.
Die Hygienevorschriften (Abstand, Desinfektion, Händewaschen, Lüften) können eingehalten werden.
Aus hygienischen Gründen bitte ich Sie darum, Getränke und Stifte selbst mitzubringen.
Verzeihen Sie die Umstände.
Vielen Dank.
Eine waffenrechtliche Begutachtung kann in Auftrag gegeben werden, wenn das kantonale Waffenbüro eine Überprüfung der Waffenfähigkeit im Sinne des Waffengesetztes verlangt, zum Beispiel bei Anträgen für einen Waffenerwerbsschein WES oder eine Waffentragbewilligung WTB.
Das Waffengesetz ist das "Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und
Munition (Waffengesetz, WG)".
Grundsätzlich besteht gemäss Waffengesetz WG für alle Personen in der Schweiz das Recht, mit Schusswaffen umzugehen:
„Art. 3 Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen
Das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen ist im Rahmen
dieses Gesetzes gewährleistet.“
Zweifelt das zuständige Waffenbüro aber an der Waffenfähigkeit eines Antragstellers, kann sie eine Begutachtung verlangen.
Die Fragen, die im Rahmen der gutachterlichen Untersuchung mit rechtspsychologischen, wissenschaftlichen Methoden beantwortet werden können, dienen der Prüfung der Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz von Waffen, Waffenzubehör und Munition gemäss Art. 8 Abs. 2 lit. c (Waffengesetz, WG) vom 20. Juni 1997.