Waffenrechtliche Begutachtung in der Schweiz

  neutral wissenschaftlich  nachvollziehbar 

CORONA 

ist offiziell kein grösseres Problem mehr. Sollten Sie aber positiv getestet sein oder Symptome haben, bitte ich Sie, bis zur vollständigen Genesung keine Begutachtung durchführen zu lassen. Das gilt auch für andere Infektionskrankheiten.  

Vielen Dank. 

Anlass

 

Eine waffenrechtliche Begutachtung kann in Auftrag gegeben werden, wenn das kantonale Waffenbüro eine Überprüfung der Waffenfähigkeit im Sinne des Waffengesetztes verlangt, zum Beispiel bei Anträgen für einen Waffenerwerbsschein WES oder eine Waffentragbewilligung WTB.

 

Das Waffengesetz ist das "Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und
Munition (Waffengesetz, WG)".

 

Grundsätzlich besteht gemäss Waffengesetz WG  für alle Personen in der Schweiz das Recht, mit Schusswaffen umzugehen:


Art. 3 Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen

Das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen ist im Rahmen
dieses Gesetzes gewährleistet.“

 

Zweifelt das zuständige Waffenbüro aber an der Waffenfähigkeit eines Antragstellers, kann sie eine Begutachtung verlangen.

 

Die Fragen, die im Rahmen der gutachterlichen Untersuchung mit rechtspsychologischen, wissenschaftlichen Methoden beantwortet werden können, dienen der Prüfung der Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz von Waffen, Waffenzubehör und Munition gemäss Art. 8 Abs. 2 lit. c (Waffengesetz, WG) vom 20. Juni 1997.