✓ Kontaktaufnahme
✓ Information und Einverständnis
✓ Einzahlung des Honorars
✓ Rücksprache mit dem zuständigen kantonalen Waffenbüro
✓ Terminabsprache
✓ Analyse offizieller Akten und anderer Dokumente (z. B. das Sanitätsdossier der Schweizer Armee)
✓ Persönliche Untersuchung, obligatorisch
✓ Erstellung des Gutachtens zuhanden des Waffenbüros (oder einer anderen staatlichen Behörde wie Statthalterämter, Polizeien
etc.)