Ablauf


Kontaktaufnahme

Information und Einverständnis
Einzahlung des Honorars
Rücksprache mit dem zuständigen kantonalen Waffenbüro
Terminabsprache
Analyse offizieller Akten und anderer Dokumente (z. B. das Sanitätsdossier der Schweizer Armee)  

Persönliche Untersuchung, obligatorisch
Erstellung des Gutachtens zuhanden des Waffenbüros (oder einer anderen staatlichen Behörde wie Statthalterämter, Polizeien etc.)