Waffenrechtliche Begutachtung in der Schweiz

  neutral wissenschaftlich  nachvollziehbar 

Aktuell
Amoktat an Schule in Österreich vom 10.06.2025

Dem Deutschlandfunk nach (link unten), soll der mutmaßliche Schütze ein positives psychologisches Gutachten vorgelegt und u.a. damit in den Besitz von Faustfeuerwaffen gekommen sein. 

Die waffenrechtliche Begutachtung in Österreich ist nur sehr bedingt vergleichbar mit einer ausführlichen forensisch-psychologischen waffenrechtlichen Begutachtung in der Schweiz. 
In Österreich ist sie weit weniger umfangreich und entspricht eher einer knappen sogenannten "Unbedenklichkeitsbescheinigung". Wobei sogar gesetzlich die anzuwendenden Testverfahren vorgeschrieben sind (link unten).

In meiner Praxis werden ausschließlich umfangreiche, individuelle Begutachtungen durchgeführt. Sie erhalten von mir weder eine Light-Version eines Gutachtens noch eine in letzter Zeit häufiger angefragte "psychiatrische Unbedenklichkeitsbescheinigung".

Das hat zweifelsohne seinen Preis, ist aber nicht verhandelbar.

Dipl.-Psych. K. Alkan-Mewes 
11.06.2025

Link zum dlf: https://share.deutschlandradio.de/dlf-audiothek-audio-teilen.html?audio_id=dira_FE5DE9BE46EA11F07851B883034C2FA0
Link zum Waffengesetz und Ablauf der Begutachtung in Österreich: RIS - Waffengesetz 1996 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 11.06.2025 https://share.google/2B6zErDOGl1uNd7yY
https://www.kfv.at/waffenrechtliche-verlaesslichkeitspruefung/?utm_source=perplexityhttps://www.kfv.at/waffenrechtliche-verlaesslichkeitspruefung/?utm_source=perplexity


Anlass

 

Eine waffenrechtliche Begutachtung kann in Auftrag gegeben werden, wenn das kantonale Waffenbüro eine Überprüfung der Waffenfähigkeit im Sinne des Waffengesetztes verlangt, zum Beispiel bei Anträgen für einen Waffenerwerbsschein WES oder eine Waffentragbewilligung WTB.

 

Das Waffengesetz ist das "Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und
Munition (Waffengesetz, WG)".

 

Grundsätzlich besteht gemäss Waffengesetz WG  für alle Personen in der Schweiz das Recht, mit Schusswaffen umzugehen:


Art. 3 Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen

Das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen ist im Rahmen
dieses Gesetzes gewährleistet.“

 

Zweifelt das zuständige Waffenbüro aber an der Waffenfähigkeit eines Antragstellers, kann sie eine Begutachtung verlangen.

 

Die Fragen, die im Rahmen der gutachterlichen Untersuchung mit rechtspsychologischen, wissenschaftlichen Methoden beantwortet werden können, dienen der Prüfung der Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz von Waffen, Waffenzubehör und Munition gemäss Art. 8 Abs. 2 lit. c (Waffengesetz, WG) vom 20. Juni 1997.

 

Beiepiele für Begutachtungsanlässe sind früherer Drogenkonsum oder Angaben bei der militärischen Aushebung über psychische Auffälligkeiten.